Alle Blogbeiträge

Verzicht auf die Kündigung im Schadenfall

Wie du dich vor ungerechten Kündigungen mit der Krankenversicherung der HanseMerkur schützen kannst

Wenn du deinen Hund oder deine Katze bei der HanseMerkur in der Tierkrankenversicherung versichert hast, genießt du einen besonderen Vorteil. Den Verzicht auf die Kündigung im Schadenfall. Doch was bedeutet das genau und welche Ausnahmen gibt es? Wir erzählen dir alles ganz genau.

Was bedeutet der Verzicht auf die Kündigung im Schadenfall?

Normalerweise können Versicherungsunternehmen deinen Vertrag kündigen, nachdem ein Schadensfall eingetreten ist. Stell dir vor, dein Hund braucht eine teure Operation und die Versicherung übernimmt die Kosten. Danach kann die Versicherung deinen Vertrag  kündigen, weil sie in Zukunft teure Kosten vermeiden möchte. Das führt für dich zu einem enormen Risiko, da dein Tier plötzlich nicht mehr versichert ist und du ggf. in eine finanziell herausfordernde Situation kommst.

Die HanseMerkur verzichtet in der Krankenversicherung für Hunde und Katzen auf genau dieses Recht. Das bedeutet, dass dein Vertrag unter keinen Umständen vom Versicherer nach einem Schaden gekündigt werden kann. Das gibt dir als Tierhalter eine enorme finanzielle Sicherheit.

Auf das Kündigungsrecht im Schadenfall wird komplett verzichtet.

Deine Vorteile

  1. Sicherheit und Stabilität: Du kannst davon ausgehen, dass dein Versicherungsschutz bestehen bleibt, auch nachdem du einen Schadensfall gemeldet hast.
  2. Keine Angst vor Schadensmeldungen: Du musst keine Angst haben, dass dein Vertrag gekündigt wird, wenn du einen Schadensfall meldest.
  3. Kontinuierlicher Versicherungsschutz: Dein Haustier bleibt nach einem Schaden versichert und die bestmögliche Nachsorge und Nachbehandlung ist dadurch gewährleistet.
  4. Kosteneffizienz: Durch den kontinuierlichen Versicherungsschutz vermeidest du die höheren Kosten, die im Falle einer Kündigung ohne eine Versicherung entstehen.

Ausnahmen: Das Recht zur ordentlichen Kündigung

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme, die du kennen solltest. Die HanseMerkur behält sich das Recht vor, eine ordentliche Kündigung zum Ende eines Versicherungsjahres auszusprechen. Das bedeutet, dass die Versicherung den Vertrag aus anderen Gründen, und nicht aufgrund eines Schadensfalls, kündigen kann. Dies ist ein allgemeines Recht, das die meisten Versicherungen haben, und wird in der Regel nur sehr selten und  in Extremfällen genutzt.

Hierzu haben wir auch ein ziemlich aktuelles Beispiel aus unserem Kundenstamm: 48 Tierarztrechnungen innerhalb von 6 Monaten sind selbst für die HanseMerkur zu viel. Die Versicherungsnehmerin wurde daraufhin gekündigt.

Dieses Recht der ordentlichen Kündigung, erlischt jedoch nach dem 3. Versicherungsjahr. Danach ist dein Tier bei der HanseMerkur tatsächlich unkündbar!

Auf die ordentliche Kündigung wird nach dem 3. Versicherungsjahr ebenfalls verzichtet.

Fazit

Der Verzicht auf die Kündigung im Schadenfall bei der HanseMerkur bietet dir und deinem Tier eine wertvolle Sicherheit. Dieser kundenfreundliche Ansatz sorgt für eine stabile und verlässliche Absicherung, die besonders in schwierigen Zeiten von großer Bedeutung ist. Nach dem 3. Versicherungsjahr bist du bei der HanseMerkur in der Tierkrankenversicherung tatsächlich unkündbar. Aktuell ein Alleinstellungsmerkmal am Markt!

Wenn du auf der Suche nach einer verlässlichen Tierkrankenversicherung bist, melde dich gerne bei uns. Wir prüfen unabhängig und kostenfrei, welche Versicherung am besten zu dir und deinem Vierbeiner passt.

Vereinbare jetzt ein Beratungsgespräch.

Kostenfrei und unverbindlich
Unabhängige  Beratung